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Sozialbeiträge der Arbeitgeber

Die Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schließen die gesetzlich vorgeschriebenen, vertraglich vereinbarten oder freiwillig von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern übernommenen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie unterstellte Sozialbeiträge ein, die von ihnen direkt an gegenwärtige oder früher beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden.