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Fremdadoptionen

Fremdadoptionen sind Adoptionen von Kindern und Jugendlichen durch nicht verwandte Personen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die neue Familie leben sie in Deutschland, haben hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Die Adoption soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der/die Annehmende(n) das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. Diese so genannte Adoptionspflege soll dem Vormundschaftsgericht eine Prognose darüber ermöglichen, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen Annehmendem(n) und Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

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