:: Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung
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Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung

Ein solcher Haushalt liegt vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder weniger als 20% ihrer potenziellen Erwerbsbeteiligung beträgt.

Armut und soziale Ausgrenzung