Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung
Ein solcher Haushalt liegt vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder weniger als 20% ihrer potenziellen Erwerbsbeteiligung beträgt.
Ein solcher Haushalt liegt vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder weniger als 20% ihrer potenziellen Erwerbsbeteiligung beträgt.