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Wasserversorgungsunternehmen

Wasserversorgungsunternehmen sind als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Unternehmen tätig. Zu den Unternehmen des öffentlichen Sektors gehören Eigen- und Regiebetriebe als rechtlich unselbstständige wirtschaftliche Unternehmen der Städte und Gemeinden, öffentlich-rechtliche Verbände sowie solche Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen und andere Gebietskörperschaften)

  • die Mehrheit des eingesetzten Kapitals besitzen, oder
  • über die Mehrheit der mit den Anteilen des Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügen, oder
  • mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes bestellen können, oder
  • mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrates bestellen können.