Wasserversorgungsunternehmen
Wasserversorgungsunternehmen sind als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Unternehmen tätig. Zu den Unternehmen des öffentlichen Sektors gehören Eigen- und Regiebetriebe als rechtlich unselbstständige wirtschaftliche Unternehmen der Städte und Gemeinden, öffentlich-rechtliche Verbände sowie solche Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen und andere Gebietskörperschaften)
- die Mehrheit des eingesetzten Kapitals besitzen, oder
- über die Mehrheit der mit den Anteilen des Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügen, oder
- mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes bestellen können, oder
- mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrates bestellen können.