Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung gibt den Anteil der Wahlberechtigten wieder, die bei der entsprechenden Wahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Auch ungültige Stimmzettel werden bei der Wahlbeteiligung mitgerechnet.
Die Wahlbeteiligung gibt den Anteil der Wahlberechtigten wieder, die bei der entsprechenden Wahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Auch ungültige Stimmzettel werden bei der Wahlbeteiligung mitgerechnet.