Teilzeitbeschäftigte
- Teilzeitbeschäftigte T1: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt.
- Teilzeitbeschäftigte T2: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt.