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Teilzeitbeschäftigte

  • Teilzeitbeschäftigte T1: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt.
  • Teilzeitbeschäftigte T2: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt.

Vollzeitbeschäftigte

Vollzeitäquivalente