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Tätige Personen

Als Tätige Personen gelten tätige Inhaber, Mitinhaber und unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Praktikanten und Volontäre, die nach dem Stand vom 30. September des Berichtsjahres in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zum Unternehmen standen. Dazu zählen auch vorübergehend abwesende Personen (z. B. Frauen im Mutterschutz) sowie Personen in Altersteilzeit.

Nicht einzubeziehen sind u. a. Personen, die ein Jahr oder länger abwesend sind, im Ausland beschäftigte Personen oder Leiharbeitnehmer.

Beschäftigte