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Sonderschule

Sie dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von behinderten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können. Sie gliedert sich in Schulen oder Klassen, die dem besonderen Förderbedarf der Schüler entsprechen und nach sonderpädagogischen Grundsätzen arbeiten; sie führt je nach Förderungsfähigkeit der Schüler zu den Bildungszielen der übrigen Schularten, soweit der besondere Förderbedarf der Schüler nicht eigene Bildungsgänge erfordert.

Sonderschulen sind insbesondere

  • Schulen für Blinde
  • Schulen für Gehörlose
  • Schulen für geistig Behinderte
  • Schulen für Körperbehinderte
  • Förderschulen (früher: Schulen für Lernbehinderte)
  • Schulen für Schwerhörige
  • Schulen für Sehbehinderte
  • Schulen für Sprachbehinderte
  • Schulen für Erziehungshilfe sowie
  • Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung.

Allgemeinbildende Schulen