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Schulden (ab 2010)

Schulden sind alle am Stichtag bestehenden In- und Auslandsschulden (einschließlich Kassenkredite), für die Gebietskörperschaften oder öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) Schuldner sind. Die Schulden werden mit dem Nennbetrag ohne Abzug eines etwaigen Disagios nachgewiesen. Die Zuordnung der Schulden erfolgt in der Schuldenstatistik nach dem Gläubigerprinzip. Es wird unterschieden zwischen Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich und Schulden beim öffentlichen Bereich.

Änderungen der Schuldenstatistik 2010 gegenüber den Vorjahren (PDF)