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Nicht ständig beschäftigte Arbeitskräfte

Nicht ständig beschäftigte Arbeitskräfte stehen in einem auf weniger als sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb.

Bis 2007 wurden Arbeitskräfte dann zu den nicht ständig Beschäftigten gezählt, wenn sie weniger als drei Monate beschäftigt waren. Ab 2010 liegt diese Grenze bei unter 6 Monaten.

Siehe Saisonarbeitskräfte