Lebensgemeinschaft
Darunter wird eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner ohne Trauschein in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften.
Darunter wird eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner ohne Trauschein in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften.