Landwirtschaftliche Betriebe
Als Betrieb ist diejenige technisch-wirtschaftliche Einheit zu verstehen, die mindestens eine der Erfassungsgrenzen der Agrarstatistik erreicht, für Rechnung eines Inhabers (Betriebsinhaber oder Gesellschaft) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
Es gibt:
- Betriebe in der Hand von natürlichen Personen
- Betriebe in der Rechtsform Einzelunternehmen
- Betriebe in der Rechtsform Personengesellschaften
- Betriebe in der Hand von juristischen Personen
- Betriebe des öffentlichen Rechts
- Betriebe des privaten Rechts