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Klärschlamm

Allgemeiner Oberbegriff für die beim Klärprozess (bei der mechanischen, biologischen und weitergehenden Abwasserbehandlung) anfallenden wässrigen Rückstände (Schlämme). Je nach Abwasserbeschaffenheit und Behandlungsverfahren kann Klärschlamm umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Der Klärschlamm wird mit dem Ziel der nachfolgenden Verwertung und/oder Entsorgung in Behandlungsanlagen Verfahren unterzogen, die dem Schlamm seine Fäulnisfähigkeit entziehen. Zur Volumenreduktion erfolgt in weiteren Verfahrensstufen eine Entwässerung. Die Verwertung wird in der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) geregelt. Eine Novellierung wird derzeit vorbereitet. Klärschlammausbringung im Bereich der Landwirtschaft ist eine Quelle für N2O-Emissionen.