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Intrahandel

Die Angaben über den Intrahandel (Handel mit den EU-Ländern) müssen im Rahmen einer direkten Befragung bei den betroffenen Unternehmen gewonnen werden. Von der Meldepflicht befreit sind zum einen alle Privatpersonen und zum anderen diejenigen Auskunftspflichtigen, deren Vorjahresgeschäfte mit anderen EU-Partnern, für Versendungen und Eingänge getrennt betrachtet, 800 000 Euro nicht überschritten haben. Die Ausfälle für diese Befreiungen werden in den Außenhandelsergebnissen jedoch durch Zuschätzungen ausgeglichen.

Außenhandelsstatistik