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Haushaltsbruttoeinkommen

Alle Einnahmen der Haushaltsmitglieder aus (selbstständiger und nichtselbstständiger) Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung.

Dazu zählen auch Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, zusätzliche Monatsgehälter sowie Urlaubsgeld. Das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit enthält keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Die Einnahmen aus Vermögen beinhalten (nach internationalen Konventionen) eine so genannte unterstellte Eigentümermiete. Hierbei wird deren Nettowert berücksichtigt. Das heißt, Aufwendungen für die Instandhaltung des selbstgenutzten Wohneigentums werden vom errechneten Eigentümermietwert abgezogen. In Einzelfällen kann dies bei entsprechend hohen Aufwendungen einzelner Haushalte zur Nachweisung negativer Eigentümermietwerte bzw. Vermögenseinnahmen führen.

Ebenfalls nicht enthalten sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.