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Genehmigungspflichtige Prozessanlagen, Sektor

Anlagen (Prozessfeuerungsanlagen, Feuerungsanlagen, Prozessanlagen), die lt. 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) genehmigungspflichtig sind und für die Emissionserklärungen abgegeben werden müssen. Diese Anlagen umfassen verschiedene Herstellungsprozesse mit einer Vielzahl von emittierten Gasen und Stoffen (u.a. Stäube, organische und anorganische Gase).