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Geldstrafe

Geldstrafe ist nur bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht möglich. Sie wird in Tagessätzen verhängt und beträgt mindestens 5 und höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes wird unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters festgesetzt.