Geldstrafe
Geldstrafe ist nur bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht möglich. Sie wird in Tagessätzen verhängt und beträgt mindestens 5 und höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes wird unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters festgesetzt.