Gefährliche Abfälle
Abfälle, die nach ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können und an deren Überwachung und Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz besondere Anforderungen zu stellen sind. Um welche Abfälle es sich im Einzelnen handelt, legt die Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestbüAbV) fest.