Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe ist zeitig begrenzt, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Höchstmaß der zeitig begrenzten Freiheitsstrafe ist 15 Jahre, das Mindestmaß ein Monat.
Freiheitsstrafe ist zeitig begrenzt, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Höchstmaß der zeitig begrenzten Freiheitsstrafe ist 15 Jahre, das Mindestmaß ein Monat.