Europäisches Abfallverzeichnis
Seit 2002 regelt das Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) die Bezeichnung von Abfällen sowie deren Einstufung nach dem Grad der Überwachungsbedürftigkeit und löst damit den Europäischen Abfallkatalog (EAK) ab.
Seit 2002 regelt das Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) die Bezeichnung von Abfällen sowie deren Einstufung nach dem Grad der Überwachungsbedürftigkeit und löst damit den Europäischen Abfallkatalog (EAK) ab.