Berufsvorbereitungsjahr
Für Jugendliche, die zu Beginn der Berufsschulpflicht kein Ausbildungsverhältnis nachweisen können, wird die Berufsschule als 1-jährige Vollzeitschule (Berufsvorbereitungsjahr) geführt.
Für Jugendliche, die zu Beginn der Berufsschulpflicht kein Ausbildungsverhältnis nachweisen können, wird die Berufsschule als 1-jährige Vollzeitschule (Berufsvorbereitungsjahr) geführt.