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Baufertigstellung

Als »fertig gestellt« ist ein Bauvorhaben anzusehen, wenn die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen sind und wenn erkennbar ist, dass das Gebäude bzw. die Wohnungen bereits bezogen oder bei leer stehenden Gebäuden bezugsfertig sind. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob das Gebäude verputzt ist oder ob noch Schönheitsarbeiten vorzunehmen sind. Entscheidend für die Fertigstellung ist die Ingebrauchnahme und nicht die baupolizeiliche Schlussabnahme des Bauobjekts.