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Ausländer

Zu den Ausländern zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, das heißt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.

Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung.

Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familien nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und werden statistisch nicht erfasst.

vgl. Statistisches Bundesamt: Ausländische Bevölkerung – Ergebnisse des Ausländerzentralregisters, Fachserie 1 Reihe 2, 2018, S. 7.