Arbeitsstunden
Als Arbeitsstunden gelten nur die tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden aller tätigen Personen. Einbezogen werden auch geleistete Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden. Unberücksichtigt bleiben ausgefallene oder versäumte Stunden, auch wenn sie bezahlt wurden.