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Arbeitsstunden

Als Arbeitsstunden gelten nur die tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden aller tätigen Personen. Einbezogen werden auch geleistete Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden. Unberücksichtigt bleiben ausgefallene oder versäumte Stunden, auch wenn sie bezahlt wurden.