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Nichterwerbstätige (MZ)

Alle Bezieher von Pensionen aus öffentlichen Kassen und/oder Renten aus öffentlichen Sozialeinrichtungen, Sozialhilfeempfänger(innen), Altenteiler(innen), nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehende Personen, die vom eigenen Vermögen (Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dergleichen leben, ferner Studenten/Studentinnen, die einen eigenen Haushalt führen. Die Zuordnung zu den Nichterwerbstätigen erfolgt auch dann, wenn kleinere oder unregelmäßige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit vorhanden waren.

Bei Personen in Elternzeit mit einem ungekündigten Arbeitsvertrag gilt die soziale Stellung vor Antritt des Erziehungsurlaubes; ansonsten sind diese den »Nichterwerbstätigen« zuzuordnen.