:: Die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs in den Unternehmensstrukturstatistiken ab dem Berichtsjahr 2018
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Die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs in den Unternehmensstrukturstatistiken ab dem Berichtsjahr 2018

Ab dem Berichtsjahr 2018 werden in den deutschen amtlichen Unternehmensstrukturstatistiken erstmals Ergebnisse für Unternehmen entsprechend der EU-Unternehmensdefinition nachgewiesen, wie sie die EU-Einheitenverordnung vorgibt.

Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die ihr zufließenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen aus einer oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Rechtliche Einheiten sind definiert als kleinste rechtlich selbstständige Einheiten, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führen.

Bis einschließlich dem Berichtsjahr 2017 wurde in der deutschen amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt. Beide Begriffe wurden synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition ab dem Berichtsjahr 2018 werden diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden. Ergebnisse der Unternehmensstrukturstatistiken in der Gliederung nach Rechtlichen Einheiten werden bis auf weiteres weiterhin veröffentlicht. Das Datenangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu Unternehmen nach der EU-Definition wird sukzessive aufgebaut.

Mit der Darstellung von Ergebnissen der Unternehmensstrukturstatistiken nach dem EU-Unternehmensbegriff soll unter anderem der in den vergangenen Jahren beobachtete Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft besser dargestellt werden. Die in den Statistiken abgebildeten Verschiebungen resultieren in einem gewissen Umfang auch daraus, dass (Industrie-) Unternehmen bestimmte Aktivitäten (oft auch Dienstleistungen) in rechtlich selbstständige Einheiten ausgelagert haben. Gleichzeitig sind diese neuen „Unternehmen“ jedoch nicht am Markt, sondern fast ausschließlich für die auslagernde Einheit tätig, sind von ihr abhängig und bilden mit dieser nach der Auslagerung eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit. Ergebnisse für Unternehmen nach der neuen Definition sind für bestimmte Analysen, z.B. zur Unternehmenskonzentration oder zur Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen besser geeignet.

Für regionale Analysen hingegen ist das Unternehmen nach EU-Definition weniger gut geeignet, da bei der Darstellung von Ergebnissen der Unternehmensstrukturstatistik nach dem EU-Unternehmensbegriff alle dem Unternehmen zugehörigen rechtlichen Einheiten ausschließlich der Region zugeordnet werden, in der sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet.

Die Konjunkturstatistiken sind von der Umstellung nicht betroffen, hier bleibt es bei den bestehenden Darstellungen.

Das Statistische Bundesamt hat Ergebnisse aus den Unternehmensstrukturstatistiken nach der neuen EU-Unternehmensdefinition für Deutschland bereits veröffentlicht. Sie sind im Datenangebot des Statistischen Bundesamtes zum Unternehmen gemäß EU-Definition abrufbar.