Insolvenz
Eine Insolvenz (Zahlungsschwierigkeit) liegt bei Zahlungsunfähigkeit, einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Schuldnerin bzw. des Schuldners vor. Die Schuldnerinnen und Schuldner sind zahlungsunfähig gemäß § 17 Abs. 2 InsO, wenn sie nicht in der Lage sind, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn die Schuldnerinnen und Schuldner ihre Zahlungen eingestellt haben. Den Schuldnerinnen und Schuldnern droht gemäß § 18 Abs. 2 InsO, zahlungsunfähig zu werden, wenn sie voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Eine Überschuldung der Schuldnerinnen und Schuldner gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO liegt vor, wenn ihr Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.