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Additive Umweltschutzinvestitionen

Sind in der Regel separate, vom übrigen Produktionsprozess getrennte Maßnahmen, welche der Entsorgung von Abfällen (z. B. Verbrennungsanlage), dem Schutz von Gewässern (z. B. Kläranlage), der Lärmbekämpfung (z. B. Lärmschutzwand) oder der Luftreinhaltung (z. B. Abgasreinigungsanlage) dienen. Sie sind der Produktion vor- oder nachgeschaltet (End-of-Pipe), damit die durch den Produktionsprozess entstandenen Emissionen verringert und Umweltstandards eingehalten werden.

Siehe Umweltschutzinvestitionen