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Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung

Im Rahmen der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung werden die Bodenflächen flächendeckend für die gesamte Bundesrepublik Deutschland erhoben.

Auskunftspflichtig sind die Vermessungsverwaltungen der Länder, in Baden-Württemberg das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL. Datengrundlage ist das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS-Nutzungsartenkatalog; Grundlage: GeoInfoDok Version 6.0). Erhoben werden die Daten seit 2009 jährlich jeweils zum 31. Dezember des Erhebungsjahres, davor (1980 bis 2008) vierjährlich. Ergänzend wurde die Siedlungs- und Verkehrsfläche von 2001 bis 2007 jährlich erhoben.

Kleinste erfasste Gebietseinheiten sind in Baden-Württemberg die Gemarkungen, in den anderen Bundesländern die Gemeinden.

Durchgeführt wird die Erhebung auf Grundlage folgender Gesetze:

  • Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886)
  • Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394)

in der jeweils aktuellen Fassung.