Methode der Berufspendlerrechnung
Die Methode
Die Pendlerrechnung der Länder ist eine methodische Weiterentwicklung der Pendlerrechnung Nordrhein-Westfalen und der Berufspendlerrechnung Baden-Württemberg, welche die erwerbsbedingte potenzielle Mobilität von Personen, die im Bundesgebiet arbeiten und/oder wohnen, ermittelt. Dargestellt werden die erwerbsbedingten potenziellen Mobilitätsströme, verschiedene soziodemografische Merkmale der Pendelnden und allgemeine Informationen wie Pendelquoten und -salden. Die hier veröffentlichten Daten basieren jedoch nicht auf einer Erhebung, sondern auf der Auswertung anonymisierter Einzeldatensätze anderer Statistiken und im Falle der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen auf einem Schätzverfahren.
Datengrundlage der Pendlerrechnung der Länder sind die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, die Personalstandstatistik des Bundes und der Länder, der Mikrozensus sowie die Statistik der Gesamtbeschäftigung der Generalinspektion der Sozialen Sicherheit Luxemburg, die Beschäftigungsstatistik des Amts für Statistik des Fürstentums Liechtenstein und der Grenzgängerstatistik des schweizerischen Bundesamts für Statistik(BFS). Die Berechnung erfolgt im Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen – Statistisches Landesamt, die Ergebnisse werden jährlich veröffentlicht.
Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten)
In der Pendlerrechnung werden zwei Arten von statistischen Einheiten berücksichtigt: die (erwerbsbedingten potenziellen) Mobilitätsströme und die Pendelnden. Bei den Pendelnden wird zwischen Ein- und Auspendelnden sowie innerörtlich Pendelnden unterschieden. Beim Betrachten einer bestimmten Gebietseinheit gelten folgende Definitionen:
- Einpendelnde (EIP): Personen mit Arbeitsort innerhalb, aber Wohnort außerhalb der betrachteten Gebietseinheit
- Auspendelnde (AUSP): Personen mit Arbeitsort außerhalb, aber Wohnort innerhalb der betrachteten Gebietseinheit
- Innerörtlich Pendelnde (IÖP): Personen mit Arbeits- und Wohnort in der betrachteten Gebietseinheit
Als Pendelnde kommen grundsätzlich alle Erwerbstätigen in Frage, deren Angaben zum Arbeitsort und gleichzeitig auch zum Wohnort vorliegen. Als erwerbstätig gilt, wer eine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausübt, unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit. Hierzu gehören sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (inkl. Auszubildende), ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte (inkl. Dienstordnungsangestellte und Beziehende von Amtsgehalt), Selbstständige und mithelfende Familienangehörige.
Mangels tiefer gegliederter Informationen werden Erwerbstätige, die innerhalb einer Gemeinde pendeln und Erwerbstätige, die auf dem gleichen Grundstück wohnen und arbeiten, nicht unterschieden. Beide Personengruppen sind zu innerörtlich Pendelnden zusammengefasst.
Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse werden prinzipiell auf Gemeindeebene ermittelt. Lediglich für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen liegen diese auf Ebene der Gemeindeverbände vor. Die relativ niedrigen Einwohnerzahlen der Gemeinden dieser Länder würden – bei Gemeindeergebnissen – zu einer sehr hohen Zahl an Geheimhaltungsfällen führen.
In der Pendlerrechnung der Länder werden Pendelnde nach Wohn- und Arbeitsortgemeinden ausgewiesen. Pendeln ist hierbei definiert als das Zurücklegen der Wegstrecke zwischen Arbeits- und Wohnort. Diese Bewegung muss nicht zwangsläufig täglich erfolgen, sondern kann auch an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden oder von Woche zu Woche variieren. Auf Basis dieser Definition geben die Daten Auskunft über das mögliche Pendelverhalten.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die Pendlerrechnung ermittelt Ergebnisse zum Stichtag 30.06. eines Jahres. Zu diesem Tag werden die Ausgangsdaten aus allen benötigten Fachstatistiken herangezogen, mit Ausnahme der Informationen zu den Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen sowie den Pendelnden nach Liechtenstein und in die Schweiz. Die Darstellung der Gebietseinheiten erfolgt ebenso zum 30.06. des jeweiligen Berichtsjahres.
Revision 2024
Im Dezember 2023 wurden die Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit revidiert. Im Fokus der Revision stand eine verbesserte regionale Abbildung von Beschäftigten nach dem Arbeits- und Wohnort. Diese Revision führte zu Änderungen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in ca. 8 Prozent aller deutschen Gemeinden. Das Ausmaß der Änderungen beim Arbeitsort (bspw. mehr als 15 Prozent mehr SvB in 1,2 Prozent der Gemeinden) und beim Wohnort (bspw. Veränderungen zwischen 3 und 10 Prozent in rund 4 Prozent aller Gemeinden) sowie die Auswirkungen auf die Pendelverflechtungen waren bemerkbar. Aus diesem Grund wurde eine entsprechende Revision der Pendlerrechnung der Länder für alle Berichtsjahre vorgenommen.
Im Laufe dieser Revision wurden ebenfalls die Auspendelnden in die Schweiz, nach Luxemburg und Lichtenstein für alle Berichtsjahre eingepflegt. Die Konsistenz der Ergebnisse der Pendlerrechnung der Länder für die Zeitreihe 2021 bis 2023 wurde damit sichergestellt.
Eingeschränkte Vergleichbarkeit zu Ergebnissen aus den Vorjahren
Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse ab 2020 nur bedingt mit den Ergebnissen der Berufspendlerrechnung Baden-Württemberg aus den Vorjahren vergleichbar.
Grundlegende Unterschiede in der angewandten Methodik bestehen vor allem in der zugrundliegenden Definition der Pendelnden:
Pendelnde waren in „Berufspendler in Baden-Württemberg“ als Erwerbstätige definiert, die werktäglich zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Die Entfernung bzw. die Reisezeit zwischen Wohn- und Arbeitsort hat sich daher in einer Größenordnung bewegt, die ein tägliches Pendeln auch wahrscheinlich erscheinen lässt. Im Zuge dessen wurde den Pendelstrecken eine Luftlinienentfernungsbegrenzung, ausgehend von den Gemeindemittelpunkten der Wohn- und Arbeitsorte, auferlegt – ab 2013 betrug diese 87 Kilometer (vorher 80 Kilometer). Dementsprechend beinhaltete die alte Rechnung neben Arbeitsmarktverflechtungen innerhalb des Südwestens fast ausschließlich solche mit den umliegenden Bundesländern und teilweise dem benachbarten Ausland.
Seit dem Berichtsjahr 2020 hingegen liegt das Hauptaugenmerk aufgrund der zunehmend flexibleren und moderneren Arbeitswelt auf der potenziellen Pendelmobilität, welche bundesweit erfasst wird. Die Entfernungsbegrenzung scheidet demnach aus. Zudem muss das Zurücklegen der Pendelstrecke im Zuge dessen nicht mehr zwangsläufig täglich erfolgen, sondern kann auch an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden oder von Woche zu Woche variieren.
Aufgrund der Auswirkungen der Pandemie auf zugrundeliegende Erhebungen wie den Mikrozensus wurden die Ergebnisse des Jahres 2020 im Vergleich zu 2021 in geringerem Umfang veröffentlicht (Merkmale, regionale Tiefe).