:: 3/2016

Heterogene Datenlandschaft zu »Flucht und Asyl«

Ein Überblick über Produzenten und Angebote

Der Zustrom von Asylbewerbern und sonstigen Schutzsuchenden rückt die amtlichen Daten zum Thema Flucht und Asyl ins öffentliche Interesse. Diese Daten sind jedoch bisher nicht an einer Stelle verfügbar und trotz erster Bemühungen des Statistischen Bundesamtes noch nicht optimal aufeinander abgestimmt.

BAMF führt Geschäftsstatistik über Asylanträge

Ein wichtiger Lieferant amtlicher statistischer Daten zum Thema Asyl und Flucht ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF veröffentlicht monatlich aktualisierte Daten zur Entwicklung der in der Bundesrepublik gestellten Asylanträge, den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern der Antragsteller, den vom Bundesamt getroffenen Entscheidungen über die Asylanträge sowie statistische Daten zu gestellten Übernahme-Ersuchen im Dublinverfahren (Feststellung, welcher EU-Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist). Die Statistiken geben zudem darüber Auskunft, wie sich die Daten im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren entwickelt haben.

Nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz ist das BAMF im Bereich der Asylstatistiken nationaler Datenlieferant für die Europäische Kommission (Eurostat). Die Asylstatistiken des BAMF sind keine Bundesstatistiken, sondern Geschäftsstatistiken der für Asylverfahren zuständigen Behörde.

Statistische Ämter werten Leistungen an Asylbewerber aus

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die – zusammen mit den statistischen Ämtern der Länder aus Daten der Sozialämter erhobene – jährliche Statistik zu »Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen« (EVAS 22211)1 sowie die Statistiken über »Empfänger von Asylbewerberregelleistungen« zum Stichtag 31. 12. jedes Jahres (EVAS 22221) und der »Empfänger von besonderen Asylbewerberleistungen«, ebenfalls jährlich (EVAS 22231), sowie die vierteljährliche »Statistik der Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz« (EVAS 22251). Die Daten sind in der Fachserie 13, Reihe 7 des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht.

Diese Leistungsstatistiken können aber nicht den aktuellen Rand abbilden und decken konzeptbedingt auch nicht Leistungen an unbegleitete Minderjährige ab, die als Asylbewerber einreisen und aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt werden.

Statistisches Bundesamt wertet Ausländerzentralregister aus

Alle Asylbewerber, auch jene, die ohne vollständige Papiere einreisen, werden vom BAMF im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Für das AZR ist das BAMF als Registerbehörde zuständig; die technische Betreuung liegt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Auch alle sonstigen Schutzsuchenden, zum Beispiel Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Kontingentflüchtlinge, sind im AZR mit ihrem jeweiligen Status registriert. Dies ist entweder durch das BAMF oder eine Ausländerbehörde erfolgt. Im AZR sind alle Ausländer und Ausländerinnen registriert, die keinen deutschen Pass haben und sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Die Meldung der Daten an das AZR erfolgt durch die jeweiligen Ausländerbehörden, die zumeist auf Kreisebene angesiedelt sind.

Auf Basis des AZR veröffentlicht das BAMF vierteljährlich den »Wanderungsmonitor«, der Informationen über den Aufenthalt ausländischer Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland zum Zweck der Erwerbstätigkeit enthält (»Erwerbsmigration«).

Auf Basis einer Auswertung des AZR veröffentlicht das Statistische Bundesamt jährlich die als Bundesstatistik durchgeführte Ausländerstatistik (EVAS 12521; »Ausländische Bevölkerung«, Fachserie 1, Reihe 2). Sie berichtet über die in Deutschland jeweils zum Jahresende ansässigen Ausländerinnen und Ausländer. Tabelliert werden unter anderem Staatsangehörigkeit, Familienstand, Alter und Geschlecht sowie Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltstitel. Darüber hinaus liegen Angaben zu Zuzügen und zu in Deutschland geborenen ausländischen Kindern, sowie zu Fortzügen und zu Sterbefällen in der ausländischen Bevölkerung vor.

»Ausländer« im rechtlichen Sinne sind alle in Deutschland lebenden Personen, die ausschließlich einen ausländischen Pass besitzen. Zuwanderer mit ausschließlich deutschem Pass sowie Doppelstaatler und ihre Nachkommen gelten nicht als Ausländer. Sie sind daher nicht im Ausländerzentralregister registriert und werden nicht in der Ausländerstatistik ausgewiesen.

Informationen über Zuwanderung aus der laufenden Bevölkerungsstatistik

Nach Deutschland eingewanderte Menschen – seien sie Asylbewerber oder nicht – unterliegen der Meldepflicht und werden daher auch von der laufenden Bevölkerungsstatistik erfasst, die auf den Meldedaten beruht. Zwischen Asylantrag und Anmeldung bei der Meldebehörde kann jedoch einige Zeit vergehen, sodass die statistischen Zahlen zu Asylanträgen und Bevölkerungsstatistik nicht parallel laufen. Schließt sich an die Zuwanderung eine Einbürgerung an, so spiegelt sich dies in der Einbürgerungsstatistik (EVAS 12511, Fachserie 1, Reihe 2.1). Diese Bundesstatistik beruht auf den jeweils zum 31. Dezember eines Jahres ausgewerteten Angaben der Einbürgerungsbehörden der Länder. Es werden die in Deutschland im Laufe des Berichtsjahres vollzogenen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Rechtsgrund der Einbürgerung, Aufenthaltsdauer, Alter, Familienstand und nach fortbestehender bzw. nicht fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit nachgewiesen.

Die »Bevölkerung mit Migrationshintergrund« in Deutschland wird im Wesentlichen jährlich auf Basis des Mikrozensus nachgewiesen (Fachserie 1, Reihe 2.2).

EU-Daten zu Asyl und Flüchtlingen bei Eurostat

Amtliche statistische Daten zum Thema Asyl und Flüchtlinge in der EU stellt Eurostat in seiner Eurostat-Datenbank bereit. Die Eurostat-Daten für Deutschland können von den nationalen Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abweichen. Zu beachten ist zum Beispiel, dass die EU-Gesamtzahl der gestellten Asylanträge Erst- und Folgeverfahren umfasst, da nicht alle EU-Mitgliedstaaten diese Zahlen getrennt aufschlüsseln. Sollten innerhalb eines Monats mehrere Asylanträge gestellt werden (Erst-und anschließendes Folgeverfahren), zählt die EU nur einen Antrag; gleiches gilt für getroffene Entscheidungen im Quartal. Entscheidungen zum Dublinverfahren, Verfahrenseinstellungen und Rücknahmen werden von Eurostat nicht als Entscheidungen gezählt.

Koordinierung nötig

Um die bestehenden Probleme zu erkennen und abzustellen – darunter auch die widerspruchsfreie Anwendung von Aufenthaltsgesetz und Asylverfahrensgesetz in Bezug auf die Ermittlung der Einwohnerzahl – arbeitet das Statistische Bundesamt mit den zuständigen Behörden zusammen. Insgesamt ist die Harmonisierung der Datenlandschaft zur Migration eine wichtige Aufgabe des Statistischen Bundesamtes.

1 EVAS: Einheitliches Verzeichnis aller Statistiken. Unter diesen 5-stelligen Nummern finden sich die betreffenden Daten in der GENESIS-Online-Datenbank. https://www-genesis.destatis.de/genesis/online (Abruf: 1. 2. 2016).