Im Bereich der öffentlichen Haushalte orientiert sich der Kulturbegriff an der (engen) Definition der Haushaltssystematiken. Er umfasst die Aufgabenbereiche Theater, Musikpflege, nichtwissenschaftliche Bibliotheken und Museen und Denkmalschutz. Ergänzt werden diese Bereiche durch die Sammelpositionen »Heimat- und sonstige Kulturpflege« sowie die »Verwaltung kultureller Angelegenheiten«. Gerade im Bereich der Musik (aber nicht nur hier) gibt es vielfältige Überschneidungen zum Bereich der Bildung. So werden zum Beispiel die kulturspezifischen Ausgaben der Universitäten nicht im Kulturbereich erfasst. Mit einbezogen werden hier auch die »kulturnahen« Bereiche wie Volkshochschulen oder bei den Kommunen auch die »kirchlichen Angelegenheiten«. Nicht einbezogen sind dagegen die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung, für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für die zoologischen- und botanischen Gärten.
Nach den Ergebnissen der Finanzstatistiken beliefen sich die dort erfassten Kulturausgaben 2010 in Baden-Württemberg auf 1,1 Mrd. Euro. Mit 654 Mill. Euro wurde der überwiegende Teil der Kulturausgaben von den Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände) bestritten, 402 Mill. Euro entfielen auf das Land. Viele lokale kulturelle Aktivitäten werden in unterschiedlichem Maße auch durch den Bund mitfinanziert. Auch der private Bereich (Unternehmen wie zum Beispiel die örtlichen Banken und auch Vereine) beteiligt sich an der Finanzierung kommunaler Kulturangebote. Nicht enthalten in diesen Werten sind die Fördermittel der Baden-Württemberg Stiftung, die sich um gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur kümmert.